
Kündigung & Kündigungsschutz
Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen und Vertretung vor dem Arbeitsgericht, für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Personalentscheidungen juristisch wasserdicht und betriebswirtschaftlich sinnvoll. Vom Arbeitsvertrag bis zur Betriebsänderung – wir sichern Sie ab.

Nicht jedes Problem braucht einen Gerichtssaal. Die meisten Fragen lassen sich schnell, pragmatisch und ohne Eskalation lösen – wenn man die richtige Strategie wählt.
Wenn eine Trennung unvermeidlich ist: Wir strukturieren sie so, dass sie für beide Seiten tragbar ist und nicht vor dem Arbeitsgericht landet.
Ob Führungskräfte, Vertrieb oder IT – passgenaue Verträge, die Fallstricke (Wettbewerbsverbot, Bonus, Homeoffice) sauber regeln.
Betriebsänderung, Sozialplan, Transfergesellschaft – wir begleiten Sie durch Veränderungsprozesse ohne juristische Bremsen.
Selbst betroffen? Wir prüfen Ihre Kündigung auf Wirksamkeit und verhandeln marktgerechte Abfindungen für Sie.
Sechs Schwerpunkte – ein Anspruch: rechtssicher, pragmatisch und wirtschaftlich klug.

Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen und Vertretung vor dem Arbeitsgericht, für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Verhandlung und Durchsetzung von Abfindungsansprüchen – außergerichtlich, im Vergleich oder im Urteil.

Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Wettbewerbsverboten.

Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, Mitbestimmungsrechten und Arbeitssicherheitspflichten.

Rechtliche Schritte bei Mobbing, Belästigung und Diskriminierung am Arbeitsplatz – diskret und konsequent.

Prüfung, Korrektur und Durchsetzung wohlwollender Zeugnisse – qualifiziert und zügig.
Sechs Klauseln, die im Streitfall entscheidend werden – und vor Vertragsabschluss sauber formuliert sein müssen.
Klicken Sie auf eine der Klauseln, um die Details zu lesen.
Sechs Themen, die in der Praxis häufig zu Streit, Nachzahlungen oder Bußgeldern führen – wenn sie nicht früh sauber geregelt sind.
Sachgrundlose Befristung max. 2 Jahre, Sachgrund-Befristung mit hohen Hürden. Kettenbefristungen werden vom BAG kritisch geprüft – im Zweifel besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Freelancer-Verträge mit weisungsgebundener Tätigkeit, fester Arbeitszeit und Eingliederung führen zu Statusfeststellung durch die DRV – Folge: Nachzahlung von Sozialabgaben über bis zu 4 Jahre.
Equal Pay nach 9 Monaten, Höchstüberlassungsdauer 18 Monate, Erlaubnispflicht für Verleiher. Verstöße führen zu fingierten Arbeitsverhältnissen direkt beim Entleiher.
Bei Einstellungen, Versetzungen und betrieblichen Änderungen ist der Betriebsrat anzuhören. Verletzte Beteiligungsrechte machen Maßnahmen unwirksam – und kosten oft mehr als ein konstruktiver Dialog.
Mitarbeiter-Monitoring, Bewerber-Daten, BYOD und Videoüberwachung: DSGVO-Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern sanktioniert. Klare Richtlinien beugen vor.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Unternehmen ab 50 Mitarbeitern brauchen interne Meldekanäle. Sonst drohen Bußgelder bis 50.000 € und Reputationsrisiken.
30 Minuten Erstgespräch. Unverbindlich, diskret, auf den Punkt. Sie erkennen sofort, wie wir Ihr Unternehmen voranbringen.