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Was ist Ihre Abfindung
wirklich wert?

Geben Sie vier Eckdaten ein – Sie erhalten in 30 Sekunden eine realistische Bandbreite Ihres Abfindungsanspruchs. Basierend auf aktueller Rechtsprechung und Verhandlungspraxis. Anschließend prüfen wir Ihren Fall persönlich.

Ihre Eckdaten

Alle Eingaben werden lokal in Ihrem Browser verarbeitet – nichts wird übertragen oder gespeichert.

Ihre Abfindung
0 €
0,0 Bruttogehälter · Faktor 0,50
Details
Bruttomonatsgehalt inkl. Bonus 5.000
1.000 € 30.000 €
Beschäftigungs­dauer 5,0 Jahre
0 40 Jahre
Faktor pro Jahr 0,50
0,10 1,00
Faustformel · Live-Berechnung
Voraussichtliche Abfindung
0 €
0,0 Bruttogehälter · Faktor 0,50 nach gängiger Rechtsprechung.
Realistischer Verhandlungsspielraum
0 € bis 0 €
0,0 – 0,0 Bruttogehälter
Kündigungsschutzgesetz greift
Betriebsbedingt (positive Verhandlungslage)
Lange Betriebszugehörigkeit (10+ Jahre)
847 Berechnungen diesen Monat · Ergebnis in 2 Min.
Jonas Püls
9 Spezialisten warten auf Ihren Fall — Reaktion meist binnen Stunden.

Hinweis: Die Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) und ist eine grobe Orientierung – kein verbindliches Versprechen. Die tatsächliche Abfindung hängt von Prozessrisiko, Verhandlungsführung, Arbeitgeber­situation, Sozialplänen und individuellen Faktoren ab und kann höher oder niedriger ausfallen. Eine belastbare Einschätzung ist nur in der persönlichen Mandatsberatung möglich.

So funktioniert die Berechnung

Faustformel als Orientierung.

Die deutsche Rechtsprechung kennt keinen festen Anspruch auf Abfindung. Praxis und Faustformel geben aber eine belastbare Orientierung — die im Einzelfall stark variieren kann.

01

Standard: 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr

Faustformel der arbeitsrechtlichen Praxis: Bei 5.000 € Brutto und 8 Jahren Tätigkeit liegt die typische Abfindung bei rund 20.000 €. Die Faustformel ist Orientierung — keine Garantie und kein Anspruch.

02

Kündigungsgrund & KSchG-Schutz

Wer unter den Kündigungsschutz fällt (Betrieb > 10 MA und mehr als 6 Monate beschäftigt), verhandelt aus deutlich stärkerer Position. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Einigung in der Regel realistischer als bei verhaltensbedingten.

03

Alter & Betriebszugehörigkeit

Über 50 Jahre und 10+ Beschäftigungsjahre können die Verhandlungsmasse leicht erhöhen — die Wiedereingliederungschancen sind statistisch geringer, was Arbeitgeber häufig durch eine etwas höhere Abfindung kompensieren.

04

Anwaltliche Vertretung als Hebel

Wer fristgerecht Kündigungsschutzklage einreicht, schafft eine Verhandlungssituation, in der eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung für beide Seiten attraktiv wird. Ohne anwaltliche Vertretung wird oft am Verhandlungstisch verschenkt, was rechtlich möglich gewesen wäre.

3-Wochen-Frist

Die Berechnung nützt nichts, wenn Sie zu lange warten.

Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung – egal, wie unfair sie war. Die Verhandlungsmasse ist dann gleich null.

Sinnvoll, wenn …

  • Sie eine Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen
  • Ihr Bruttogehalt bei 5.000 € oder mehr liegt
  • Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsbaustein haben
  • Die 3-Wochen-Frist seit Zugang der Kündigung noch läuft
Vertraulich: Mandatsgeheimnis gilt ab dem ersten Telefonat – auch wenn kein Mandat zustande kommt.
Häufige Fragen

Was Sie zur Abfindung wissen sollten.

Ist der Rechner verbindlich?
Nein. Er liefert eine realistische Bandbreite auf Basis der Faustformel + üblicher Verhandlungspraxis. Die individuelle Bewertung Ihres Falls (Prozessrisiko, Beweislage, Arbeitgeber-Strategie) machen wir im persönlichen Gespräch.
Muss ich die Abfindung versteuern?
Ja. Abfindungen sind steuerpflichtiges Einkommen, profitieren aber von der „Fünftelregelung" – das senkt die Steuerlast spürbar. Wir strukturieren Ihre Einigung steueroptimal mit unserer eigenen Steuerabteilung.
Was kostet die Beratung?
Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung übernehmen die meisten Versicherer die kompletten Kosten. Ohne Versicherung rechnen wir nach RVG (gesetzlich) oder im Erfolgshonorar-Modell. Die Erstprüfung ist immer kostenfrei und unverbindlich.
Was, wenn die Kündigung wirksam ist?
Das passiert öfter, als man denkt – und ist trotzdem kein Grund, leer auszugehen. Selbst bei wirksamer Kündigung lassen sich oft Aufhebungsverträge mit Abfindungen aushandeln, weil der Arbeitgeber Risiken & Aufwand vermeiden will.
Wie schnell läuft das ab?
In der Regel 4–8 Wochen vom Erstgespräch bis zur Auszahlung. Bei einvernehmlichen Lösungen oft schneller – bei harten Verhandlungen kann es länger dauern.
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