Veröffentlicht am 13. August 2025
Rechtsanwalt Jonas Püls · Puels.legal
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|---|---|
| Unzureichende Beweisführung | Kündigungsgrund muss dokumentiert werden |
| Fristversäumnisse | Zweiwochenfrist nach Kenntnis ist strikt einzuhalten |
| Fehlerhafte Form | Kündigung muss schriftlich erfolgen |
| Fehler in der Begründung | Kündigungsgrund muss konkret und nachvollziehbar sein |
| Keine Einhaltung von Schutzregelungen | Besonderer Kündigungsschutz muss beachtet werden |
Jonas Püls · Inhaber der Kanzlei Puels.legal