Kündigung erhalten? Wir verhandeln Ihre Abfindung – schnell & rechtssicher. Soforthilfe sichern →
+49 921 957 430 37 · kf@prodigy-consulting.de
5,0 bei ProvenExpert 9 Spezialisten Antwort innerhalb 24h 2 Standorte Bayern
Gesellschaftsrecht · Bayreuth · Nürnberg · bundesweit

Anwalt für Gesellschaftsrecht – strategisch gedacht.

Die Struktur Ihres Unternehmens entscheidet über Haftung, Steuerlast, Flexibilität und Verkaufswert. Wir gestalten sie mit Weitblick – von der GmbH-Gründung über Holdingstrukturen und Gesellschafterverträge bis zu M&A und Nachfolge. Persönlich aus Bayreuth und Nürnberg, bundesweit für Mittelständler, Familienunternehmen und Gründer.

14 Anfragen diese Woche
Jonas Püls
9 Spezialisten warten auf Ihren Fall — Reaktion meist binnen Stunden.

Unsere Expertise

  • GmbH-Gründung & Satzungsgestaltung
  • Holdingstrukturen & Umwandlungen
  • Gesellschafterverträge & -vereinbarungen
  • Gesellschafterkonflikte & Mediation
  • M&A & Unternehmenskauf / -verkauf
  • Unternehmensnachfolge
Strukturentscheidungen

Die richtige Rechtsform ist kein Detail.

Ob Einzelunternehmen, GmbH, Holding oder GmbH & Co. KG – die Struktur entscheidet über Haftung, Steuerlast, Finanzierbarkeit und Verkaufsfähigkeit. Wir analysieren, was zu Ihrem Ziel passt.

  • Haftung minimieren – privates Vermögen schützen.
  • Steuerhebel nutzen – Holdingstrukturen, Thesaurierung, Ausschüttung.
  • Nachfolge vorbereiten – ohne Steuer-Überraschungen.
  • Verkaufsreife schaffen – Strukturen, die Investoren verstehen.
Rechtsanwalt Jonas Puels – Beratung im Gesellschaftsrecht in Bayreuth und Nürnberg
Beratungsfelder

Beratung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts.

Rechtsformwahl & Gründung

Wahl der passenden Gesellschaftsform, GmbH, UG, GbR, OHG oder Holding, und Begleitung der Gründung bis zur Handelsregister-Eintragung.

Gesellschafterverträge

Gestaltung und Prüfung von Gesellschafterverträgen inklusive Nachfolge-, Abfindungs- und Wettbewerbsklauseln, die auch in Konflikten tragen.

Umstrukturierung & M&A

Begleitung bei Verschmelzungen, Spaltungen, Anteilsverkäufen und strukturellen Neuaufstellungen mittelständischer Unternehmen.

Geschäftsführer-Haftung

Beratung von Geschäftsführern zu Haftungsfragen, Pflichtenkollisionen und Compliance-Anforderungen in ihrer Position.

Gesellschafterstreit

Mediation und Prozessvertretung bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern, mit Blick auf den Fortbestand der Gesellschaft.

Nachfolge & Exit

Strategische Begleitung von Nachfolgelösungen, Unternehmensverkäufen und geregelten Ausstiegen aus Gesellschafterrollen.

Rechtsformen im Vergleich

Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

Ob Einzelunternehmen, UG, GmbH, GmbH & Co. KG oder Holding – jede Form hat klare Vor- und Nachteile bei Haftung, Steuern und Verkaufsfähigkeit. Eine Übersicht für Ihre Vorbereitung.

Rechtsformen-Skyline
6 Strukturen im Direktvergleich.

Fahren Sie mit der Maus über eines der Gebäude, um Kapital, Haftung, Steuer und Einsatzbereich der jeweiligen Rechtsform zu sehen.

§ 01 · Einzelunternehmen / GbR
Volle Kontrolle – volle Haftung.
Kapital
kein Mindestkapital
Haftung
persönlich, unbeschränkt mit Privatvermögen
Steuer
Einkommensteuer (bis 45 % + Soli)
Geeignet für
Soloselbstständige, freiberufler-nahe Tätigkeiten, kleine Gemeinschaftsprojekte
§ 02 · UG (haftungsbeschränkt)
Einstiegs-Kapitalgesellschaft mit Thesaurierungspflicht.
Kapital
ab 1 €, Thesaurierungspflicht 25 %
Haftung
beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Steuer
Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer (~30 %)
Geeignet für
bootstrapped Gründer, Pre-Revenue-Phase, schneller Markteintritt
§ 03 · GmbH
Der deutsche Mittelstandsstandard.
Kapital
25.000 € (12.500 € bei Gründung)
Haftung
beschränkt
Steuer
~30 % auf einbehaltene Gewinne
Geeignet für
wachsende Unternehmen, Investorenfinanzierung, mittelständische Strukturen, exportorientierte Geschäftsmodelle
§ 04 · GmbH & Co. KG
Personengesellschaft mit Haftungs-Schutzschirm.
Kapital
25.000 € (Komplementär-GmbH)
Haftung
beschränkt über Komplementär-GmbH
Steuer
Personengesellschaft + Thesaurierungsbegünstigung § 34a EStG
Geeignet für
Familienunternehmen, Immobilienhalter, Strukturen mit Verlustnutzung
§ 05 · Holding-Struktur
95 % steuerfreie Beteiligungserträge.
Aufbau
Mutter-GmbH hält operative Töchter
Steuer
Beteiligungserträge nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei – effektiv ~1,5 %
Geeignet für
Gewinnthesaurierung, mehrere Standbeine, Vorbereitung Unternehmensverkauf, Vermögensschutz
§ 06 · AG / SE
Kapitalmarktfähig mit klarer Governance.
Kapital
50.000 € / 120.000 €
Haftung
beschränkt
Struktur
Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Geeignet für
Wachstumsunternehmen mit Kapitalmarktambitionen, ESOP-Programmen, internationaler Beteiligungsstruktur

Sie sind unsicher, welche Rechtsform für Ihr Vorhaben optimal ist? Wir analysieren Ihre Situation in einem 30-Minuten-Erstgespräch.

Holdingstruktur & Steueroptimierung

Mit der richtigen Struktur 95 % Steuern sparen.

Eine zweistufige Holdingstruktur ist eines der wirkungsvollsten Werkzeuge für deutsche Unternehmer. Beteiligungserträge zwischen Tochter- und Mutter-GmbH sind nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei – effektive Steuerlast auf Dividenden: rund 1,5 %.

  • Reinvestition statt Privatentnahme – Gewinne fließen netto in die Holding und stehen für neue Investments oder Beteiligungen bereit.
  • Verkaufsvorbereitung – ein späterer Anteilsverkauf ist auf Holdingebene zu 95 % steuerfrei möglich.
  • Vermögensschutz – operatives Risiko wird von Vermögen und Beteiligungen getrennt.
  • Familien-Holding – frühzeitige Beteiligung der nächsten Generation, Schenkungs- und Erbschaftsteuer optimieren.

Hinweis: Die optimale Struktur hängt von Branche, Gewinn, Beteiligungssituation und Exit-Plan ab. Eine Holding-Gründung im Nachhinein („Einbringung") erfordert die Sieben-Jahres-Sperrfrist nach § 22 UmwStG – idealerweise wird die Struktur von Anfang an aufgesetzt.

Holding aufsetzen – steuerliche Strukturberatung Puels.legal
Gesellschafterkonflikt

Wenn der Streit das Geschäft bedroht.

Gesellschafterkonflikte gehören zu den teuersten Auseinandersetzungen im Wirtschaftsleben. Operatives Geschäft leidet, Mitarbeiter werden verunsichert, Banken werden nervös. Wir handeln deshalb mit klarem ökonomischem Kompass: Substanz erhalten, Geschwindigkeit maximieren, Eskalation gezielt einsetzen.

  • Beschlussmängelklage – Anfechtung und Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen nach §§ 241 ff. AktG analog.
  • Einziehung & Zwangsabtretung – Trennung vom „störenden" Gesellschafter nach § 34 GmbHG bei wichtigem Grund.
  • Geschäftsführer-Abberufung – einstweilige Verfügung, sofortige Handlungsfähigkeit sichern.
  • Auflösungsklage als letzter Schritt – nur, wenn Trennung wirtschaftlich sinnvoller ist als Erhalt.
  • Mediation & Verhandlung – in 70 % der Fälle erreichen wir Einigungen, bevor das Gericht entscheidet.
M&A & Unternehmenskauf

Transaktionen, die halten.

Wir begleiten Käufer und Verkäufer von der ersten Indikation bis zum Closing. Strukturierter Datenraum, präzise Vertragsverhandlung, klare Risikoverteilung – damit aus dem Deal keine Nachfolgestreitigkeit wird.

  • LOI & Term Sheet – die richtigen Punkte früh fixieren.
  • Legal & Tax Due Diligence – Risiken sichtbar, Kaufpreis verhandelbar.
  • SPA & Garantien – Reps & Warranties, Earn-Out, Locked-Box, W&I-Versicherung.
  • Signing, Closing, Post-Merger – Vollzugsbedingungen, Übergabe, Integration.
  • Asset Deal vs. Share Deal – steuerliche Wahl mit langfristiger Wirkung.
Beides aus einer Hand — vom Konflikt bis zur Transaktion. Erstgespräch sichern
Unternehmensnachfolge

Lebenswerk übergeben – ohne Substanzverlust.

Über 190.000 deutsche Familienunternehmen suchen in den nächsten fünf Jahren einen Nachfolger. Wer die Übergabe gut vorbereitet, sichert nicht nur das Lebenswerk – sondern auch erhebliche Steuerverschonungen nach §§ 13a, 13b ErbStG.

0
Familienunternehmen suchen in Deutschland einen Nachfolger – jetzt vorbereiten spart später Substanz.
  • Familieninterne Übergabe – schenkungsteuerlich optimiert, mit Behaltensfristen und Lohnsumme im Blick.
  • MBO & MBI – Übergabe an Geschäftsführung oder externes Management, häufig mit Verkäuferdarlehen.
  • Strategischer Verkauf – Vorbereitung & Vendor Due Diligence für maximalen Kaufpreis.
  • Stiftungslösungen & Doppelstiftung – Substanzerhalt über Generationen.
  • Verschonungsbedarfsprüfung bei Großvermögen über 26 Mio. € (§ 13c ErbStG).
Umwandlung & Restrukturierung

Wenn die alte Form nicht mehr passt.

Wachstum, neue Beteiligte, geänderte Steuerlage oder Vorbereitung auf einen Verkauf – jede dieser Situationen kann eine Umwandlung sinnvoll machen. Wir wenden das gesamte UmwG- und UmwStG-Instrumentarium an.

  • Formwechsel – z. B. GmbH → GmbH & Co. KG oder umgekehrt.
  • Verschmelzung – Vereinfachung von Konzernstrukturen.
  • Spaltung & Ausgliederung – operatives und Bestandsgeschäft trennen.
  • Anteilstausch & Einbringung – nachträgliche Holding mit Sperrfristbeachtung.
  • Sitzverlegung & Internationalisierung – grenzüberschreitende Strukturen.
Häufige Fragen

Was Mandanten vor der Beauftragung wissen wollen.

Ehrliche Antworten auf die häufigsten Fragen zu Gründung, Holding, Gesellschafterkonflikt und Nachfolge.

Wie viel Stammkapital braucht eine GmbH-Gründung?
Die GmbH benötigt 25.000 € Stammkapital, wovon mindestens die Hälfte (12.500 €) bei Gründung eingezahlt sein muss. Die UG (haftungsbeschränkt) ist bereits ab 1 € Stammkapital gründbar – allerdings müssen jährlich 25 % des Gewinns einbehalten werden, bis 25.000 € erreicht sind. Welche Variante in Ihrem Fall Sinn ergibt, hängt von Geschäftsmodell, Investoren und Außenwirkung ab.
Was kostet ein Anwalt für Gesellschaftsrecht?
Wir rechnen wahlweise nach RVG (gesetzliches Vergütungssystem auf Basis des Gegenstandswerts) oder nach Honorarvereinbarung – häufig als Festpreis (z. B. GmbH-Gründung, Standardsatzung) oder Stundensatz für komplexe Mandate. Das 30-minütige Erstgespräch ist immer unverbindlich und transparent.
Wann lohnt sich eine Holdingstruktur?
Eine Holding lohnt sich typischerweise dann, wenn Sie Gewinne thesaurieren, mehrere Beteiligungen bündeln oder einen späteren Unternehmensverkauf vorbereiten möchten. Beteiligungserträge sind nach § 8b KStG zu rund 95 % steuerfrei – effektive Steuerlast: ca. 1,5 %. Sinnvoll meist ab nachhaltigen Jahresgewinnen von etwa 50.000 €. Idealerweise wird die Struktur von Anfang an aufgesetzt, um die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG zu vermeiden.
Was tun bei Streit zwischen Gesellschaftern?
Erster Schritt: Gesellschaftsvertrag und Geschäftsordnung prüfen – häufig finden sich dort schon Lösungswege (Einziehung, Zwangsabtretung, Schiedsklausel). Wir verhandeln zunächst außergerichtlich, leiten bei Bedarf eine Mediation ein und führen Beschlussmängel-, Abberufungs- oder Auflösungsklagen, wenn keine Einigung möglich ist. Ziel ist immer der Erhalt der wirtschaftlichen Substanz – nicht der Sieg um jeden Preis.
Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen die richtige?
Das hängt von Haftung, Steuerlast, geplantem Wachstum und Exit-Szenario ab. Für Bootstrapping-Gründer eignet sich oft die UG, für etablierte Unternehmer die GmbH oder GmbH & Co. KG. Wer Beteiligungen bündelt oder verkaufen will, sollte eine Holding erwägen. Wir analysieren Ihre Ausgangslage und empfehlen die wirtschaftlich und steuerlich optimale Struktur – inklusive Inhouse-Steuersicht.
Wie läuft ein Unternehmensverkauf (M&A) ab?
In drei Phasen: 1. Vorbereitung (Vendor Due Diligence, Datenraum, Bewertung, Teaser/Info-Memorandum), 2. Verhandlung (LOI, Käufer-Due-Diligence, SPA-Verhandlung), 3. Closing (Signing, Vollzugsbedingungen, Handelsregister, Übergabe). Die Gesamtdauer liegt typischerweise zwischen 4 und 9 Monaten. Wir begleiten Verkäufer und Käufer.
Wann sollte ich mit der Unternehmensnachfolge beginnen?
Idealerweise 5 bis 10 Jahre vor der geplanten Übergabe. Steuerliche Verschonungsregeln nach §§ 13a, 13b ErbStG erfordern langfristige Strukturen, ebenso die Vorbereitung eines Käufer- oder Nachfolgepools. Frühzeitige Planung sichert die Substanz und reduziert die Steuerlast erheblich.
Beraten Sie auch außerhalb von Bayreuth und Nürnberg?
Ja. Unsere Standorte sind in Bayreuth und Nürnberg, gesellschaftsrechtlich beraten wir aber bundesweit. Persönliche Termine, Video-Beratung und elektronische Aktenführung lassen sich flexibel kombinieren – ohne Qualitätsverlust.
Was ist eine Gesellschaftervereinbarung – und brauche ich eine?
Eine Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement) regelt schuldrechtlich das Verhältnis der Gesellschafter untereinander – Stimmbindungen, Vesting, Tag-Along, Drag-Along, Vorkaufsrechte, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbote. Sie ist neben der Satzung das wichtigste Dokument bei mehreren Gesellschaftern und sollte spätestens vor dem Eintritt eines Investors stehen.
Wie schnell können Sie eine GmbH gründen?
Bei Verwendung einer Standardsatzung („Musterprotokoll") ist eine Gründung in 1–2 Wochen möglich. Mit individueller Satzung – die wir empfehlen, sobald mehr als ein Gesellschafter beteiligt ist oder eine Holding vorgesehen ist – rechnen Sie mit 2–4 Wochen bis zur Eintragung im Handelsregister.
Unsere Standorte

Bayreuth & Nürnberg.

Hauptstandort

Bayreuth

Ritter-von-Eitzenberger-Str. 11
95448 Bayreuth

Zum Standort
Zweigstelle

Nürnberg

Fürther Straße 27
90429 Nürnberg

Zum Standort
Ihr nächster Schritt

Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin.

30 Minuten Erstgespräch. Unverbindlich, diskret, auf den Punkt. Sie erkennen sofort, wie wir Ihr Unternehmen voranbringen.