Sie wurden gekündigt? Reagieren Sie schnell – die 3-Wochen-Frist läuft. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenfrei und verhandeln eine Abfindung, die Ihrem Wert entspricht.

Ein klarer Prozess, der Tempo und Vertraulichkeit garantiert. Sie tun nichts außer das Schreiben hochladen – wir kümmern uns um den Rest.
Sie senden uns Ihre Kündigung – per Upload, Mail oder Telefon. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung: Ist die Kündigung wirksam? Welche Abfindung ist realistisch?
Wir reichen Kündigungsschutzklage ein und verhandeln parallel mit Ihrem Arbeitgeber. Ziel: Eine außergerichtliche Einigung mit fairer Abfindung – ohne Prozessrisiko.
Aufhebungsvertrag oder Vergleich wird unterschrieben, Abfindung fließt. Sie wechseln entspannt zur nächsten Position. Komplette Abwicklung meist in 4–8 Wochen.
Die Faustformel der arbeitsrechtlichen Praxis: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Eine grobe Orientierung – kein Anspruch und kein Versprechen. Die exakte Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Ergebnis = realistische Orientierung. Verhandlungsspielraum üblich: −20 % bis +30 % je nach Kündigungsgrund, Prozessaussicht und Sozialplan.
Hinweis: Richtwerte auf Basis der Faustformel und üblicher Verhandlungspraxis. Die tatsächliche Höhe kann höher oder niedriger liegen — sie hängt von Kündigungsgrund, Prozessaussicht, Sozialplan und Verhandlungsführung ab.
Nicht jeder Arbeitnehmer steht automatisch unter dem allgemeinen Kündigungsschutz – aber die Schutzlücken sind oft kleiner, als Arbeitgeber glauben machen.
Greift das Kündigungsschutzgesetz, kann eine Kündigung nur aus sozial gerechtfertigtem Grund ausgesprochen werden – betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt.
Bestimmte Personengruppen genießen einen erweiterten Kündigungsschutz – meist unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer.
Jede Kündigungsart hat eigene Voraussetzungen und Verteidigungsstrategien. Wir prüfen, welche Argumente in Ihrem konkreten Fall zählen.
Stellenabbau, Restrukturierung, Standortschließung. Häufigster Anlass für Abfindungen.
Voraussetzungen: dringende betriebliche Erfordernisse + korrekte Sozialauswahl (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung).
Lange Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis, Verlust der Eignung. Hohe Hürden für den Arbeitgeber.
Voraussetzungen: negative Gesundheits- oder Eignungsprognose, erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs, keine milderen Mittel verfügbar.
Pflichtverletzung, Eskalation nach Abmahnung, Diebstahl, wiederholte Verspätung. Ohne (richtige) Abmahnung meist unwirksam.
Voraussetzungen: konkrete Pflichtverletzung + einschlägige Abmahnung + Negativ-Prognose + Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.
Fristlos, sofort wirksam – nur bei schwerwiegendem Grund wie Diebstahl, sexueller Belästigung oder Arbeitsverweigerung.
2-Wochen-Erklärungsfrist für den Arbeitgeber. Häufig parallel ordentliche Kündigung „hilfsweise" – beide Kündigungen separat angreifbar.
Kündigung verbunden mit dem Angebot zu geänderten Bedingungen (anderer Arbeitsort, geringeres Gehalt, neue Aufgaben).
Sie können unter Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich prüfen lassen – ohne den Job zu verlieren.
Einvernehmliche Auflösung – formal keine Kündigung, aber strategisch oft so eingesetzt. Risiko: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (12 Wochen).
Niemals ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben – einmal unterzeichnet ist eine Aufhebungsvereinbarung kaum noch angreifbar.
30 Minuten Erstgespräch. Unverbindlich, diskret, auf den Punkt. Sie erkennen sofort, wie wir Ihr Anliegen voranbringen.