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Kündigungsschutz

Ihre Kündigung kostet Sie
nicht zwingend den Job.

Sie wurden gekündigt? Reagieren Sie schnell – die 3-Wochen-Frist läuft. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenfrei und verhandeln eine Abfindung, die Ihrem Wert entspricht.

3-Wochen-Frist läuft · Kostenfreies Erstgespräch diese Woche frei
Jonas Püls
9 Spezialisten warten auf Ihren Fall — Reaktion meist binnen Stunden.

Voraussetzungen

  • Bruttogehalt ab 2.000 € / Monat
  • Kündigung liegt weniger als 3 Wochen zurück
So gehen wir vor

In drei Schritten zu Ihrer Abfindung.

Ein klarer Prozess, der Tempo und Vertraulichkeit garantiert. Sie tun nichts außer das Schreiben hochladen – wir kümmern uns um den Rest.

01

Kostenlose Erstprüfung

Sie senden uns Ihre Kündigung – per Upload, Mail oder Telefon. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine erste Einschätzung: Ist die Kündigung wirksam? Welche Abfindung ist realistisch?

02

Strategie & Verhandlung

Wir reichen Kündigungsschutzklage ein und verhandeln parallel mit Ihrem Arbeitgeber. Ziel: Eine außergerichtliche Einigung mit fairer Abfindung – ohne Prozessrisiko.

03

Auszahlung & Abschluss

Aufhebungsvertrag oder Vergleich wird unterschrieben, Abfindung fließt. Sie wechseln entspannt zur nächsten Position. Komplette Abwicklung meist in 4–8 Wochen.

Realistische Abfindungshöhe

Was ist Ihre Abfindung wert?

Die Faustformel der arbeitsrechtlichen Praxis: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Eine grobe Orientierung – kein Anspruch und kein Versprechen. Die exakte Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Faustformel
0,5 × Brutto­gehalt × Jahre

Ergebnis = realistische Orientierung. Verhandlungs­spielraum üblich: −20 % bis +30 % je nach Kündigungs­grund, Prozess­aussicht und Sozialplan.

Beispiel 1 5 Jahre · 5.000 € brutto
12.500 € typisch
Verhandlungs­spielraum
10.000 € ~ 12.500 € 15.000 €
Beispiel 2 10 Jahre · 8.000 € brutto
40.000 € typisch
Verhandlungs­spielraum
32.000 € ~ 40.000 € 52.000 €
Top-Verhandlung
Beispiel 3 15 Jahre · 10.000 € brutto
75.000 € typisch
Verhandlungs­spielraum
60.000 € ~ 75.000 € 97.500 €

Hinweis: Richtwerte auf Basis der Faustformel und üblicher Verhandlungs­praxis. Die tatsächliche Höhe kann höher oder niedriger liegen — sie hängt von Kündigungs­grund, Prozess­aussicht, Sozialplan und Verhandlungs­führung ab.

Wer ist geschützt?

Wann das Kündigungsschutzgesetz greift.

Nicht jeder Arbeitnehmer steht automatisch unter dem allgemeinen Kündigungsschutz – aber die Schutzlücken sind oft kleiner, als Arbeitgeber glauben machen.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Voraussetzungen nach KSchG

Greift das Kündigungsschutzgesetz, kann eine Kündigung nur aus sozial gerechtfertigtem Grund ausgesprochen werden – betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt.

  • Beschäftigungsdauer ≥ 6 Monate ohne Unterbrechung beim selben Arbeitgeber.
  • Betriebsgröße > 10 Mitarbeiter (Vollzeit-Äquivalent, Auszubildende zählen nicht mit).
  • Ordentliche Kündigung nur bei sozialer Rechtfertigung – andernfalls unwirksam.
  • 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage – ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Besonderer Kündigungsschutz

Wer zusätzlich abgesichert ist

Bestimmte Personengruppen genießen einen erweiterten Kündigungsschutz – meist unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer.

  • Schwangere & Mütter im Mutterschutz – bis 4 Monate nach Entbindung; Kündigung nur mit Behördenzustimmung.
  • Eltern in Eltern- oder Pflegezeit – Sonderkündigungsschutz, Zustimmung der zuständigen Landesbehörde nötig.
  • Schwerbehinderte (≥ 50 GdB) – Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamts.
  • Betriebsratsmitglieder – ordentliche Kündigung ist während der Amtszeit ausgeschlossen.
  • Auszubildende – nach der Probezeit nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündbar.
Kündigungsarten im Überblick

Welche Form der Kündigung wurde Ihnen ausgesprochen?

Jede Kündigungsart hat eigene Voraussetzungen und Verteidigungsstrategien. Wir prüfen, welche Argumente in Ihrem konkreten Fall zählen.

Betriebsbedingte Kündigung

Stellenabbau, Restrukturierung, Standortschließung. Häufigster Anlass für Abfindungen.

Voraussetzungen: dringende betriebliche Erfordernisse + korrekte Sozialauswahl (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung).

Personenbedingte Kündigung

Lange Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis, Verlust der Eignung. Hohe Hürden für den Arbeitgeber.

Voraussetzungen: negative Gesundheits- oder Eignungsprognose, erhebliche Beeinträchtigung des Betriebs, keine milderen Mittel verfügbar.

Verhaltensbedingte Kündigung

Pflichtverletzung, Eskalation nach Abmahnung, Diebstahl, wiederholte Verspätung. Ohne (richtige) Abmahnung meist unwirksam.

Voraussetzungen: konkrete Pflichtverletzung + einschlägige Abmahnung + Negativ-Prognose + Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.

Außerordentliche Kündigung

Fristlos, sofort wirksam – nur bei schwerwiegendem Grund wie Diebstahl, sexueller Belästigung oder Arbeitsverweigerung.

2-Wochen-Erklärungsfrist für den Arbeitgeber. Häufig parallel ordentliche Kündigung „hilfsweise" – beide Kündigungen separat angreifbar.

Änderungskündigung

Kündigung verbunden mit dem Angebot zu geänderten Bedingungen (anderer Arbeitsort, geringeres Gehalt, neue Aufgaben).

Sie können unter Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich prüfen lassen – ohne den Job zu verlieren.

Aufhebungsvertrag

Einvernehmliche Auflösung – formal keine Kündigung, aber strategisch oft so eingesetzt. Risiko: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (12 Wochen).

Niemals ohne anwaltliche Prüfung unterschreiben – einmal unterzeichnet ist eine Aufhebungsvereinbarung kaum noch angreifbar.

Häufige Fragen

Was Mandanten vor der Beauftragung wissen wollen.

Was kostet mich die Vertretung?
Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in den meisten Fällen die kompletten Kosten. Ohne Versicherung rechnen wir nach RVG (gesetzlich) oder Erfolgshonorar – die Erstprüfung ist immer kostenlos.
Wie schnell muss ich handeln?
Sehr schnell. Sie haben nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – egal wie unfair sie war.
Wird mein Arbeitgeber feindlich reagieren?
In der Regel nicht. Arbeitgeber wissen, dass eine professionelle Vertretung Standard ist und reagieren konstruktiv. Eskalation ist die Ausnahme, nicht die Regel – und führt dann meist zu höheren Abfindungen.
Muss ich vor Gericht aussagen?
In über 90 % der Fälle einigt man sich außergerichtlich oder im Gütetermin. Sie müssen nicht in einer mündlichen Verhandlung Zeugenaussagen machen.
Ich bin in Probezeit – habe ich Chancen?
Auch in der Probezeit gibt es Schutz – etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Diskriminierung. Wir prüfen Ihre Situation kostenfrei.
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Bayreuth & Nürnberg.

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