Geben Sie vier Eckdaten ein – Sie erhalten in 30 Sekunden eine realistische Bandbreite Ihres Abfindungsanspruchs. Basierend auf aktueller Rechtsprechung und Verhandlungspraxis. Anschließend prüfen wir Ihren Fall persönlich.
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Hinweis: Die Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) und ist eine grobe Orientierung – kein verbindliches Versprechen. Die tatsächliche Abfindung hängt von Prozessrisiko, Verhandlungsführung, Arbeitgebersituation, Sozialplänen und individuellen Faktoren ab und kann höher oder niedriger ausfallen. Eine belastbare Einschätzung ist nur in der persönlichen Mandatsberatung möglich.
Die deutsche Rechtsprechung kennt keinen festen Anspruch auf Abfindung. Praxis und Faustformel geben aber eine belastbare Orientierung — die im Einzelfall stark variieren kann.
Faustformel der arbeitsrechtlichen Praxis: Bei 5.000 € Brutto und 8 Jahren Tätigkeit liegt die typische Abfindung bei rund 20.000 €. Die Faustformel ist Orientierung — keine Garantie und kein Anspruch.
Wer unter den Kündigungsschutz fällt (Betrieb > 10 MA und mehr als 6 Monate beschäftigt), verhandelt aus deutlich stärkerer Position. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Einigung in der Regel realistischer als bei verhaltensbedingten.
Über 50 Jahre und 10+ Beschäftigungsjahre können die Verhandlungsmasse leicht erhöhen — die Wiedereingliederungschancen sind statistisch geringer, was Arbeitgeber häufig durch eine etwas höhere Abfindung kompensieren.
Wer fristgerecht Kündigungsschutzklage einreicht, schafft eine Verhandlungssituation, in der eine einvernehmliche Lösung mit Abfindung für beide Seiten attraktiv wird. Ohne anwaltliche Vertretung wird oft am Verhandlungstisch verschenkt, was rechtlich möglich gewesen wäre.
Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung – egal, wie unfair sie war. Die Verhandlungsmasse ist dann gleich null.
30 Minuten Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Kündigung, geben eine ehrliche Einschätzung der realistischen Abfindungshöhe und zeigen Ihnen den Weg dahin.
Ein Anwalt aus Bayreuth oder Nürnberg meldet sich innerhalb eines Werktages mit einer fundierten Einschätzung — kostenfrei.